rettungsdienst-header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

Rettungsdienst

Die Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert:

  • den ärztlichen Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Vertragsärzte,
  • den Rettungsdienst und
  • die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser

Der ärztliche Bereitschaftsdienst: 116 117

Krankheiten kennen keine Praxisöffnungszeiten. Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er ist in einigen Regionen Deutschlands auch als ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst bekannt. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos - egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.

Der Rettungsdienst: 112

Ein Mitarbeiter des Rettungsdienstes des DRK. Foto: D. Möller / DRK e.V.
Der Rettungsdienst des DRK.

Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Deutsche Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit.

Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).

Das DRK im Rettungsdienst

Im Auftrag der Stadt Rheda-Wiedenbrück besetzt der DRK Kreisverband Gütersloh von Samstag 07:00 Uhr bis Sonntag 07:00 Uhr einen von zwei Rettungswagen (RTW) für den Rettungsdienst in der Stadt. Diese versehen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche ihren Dienst.

Besetzt mit mind. zwei Helfern, davon ein Helfer mit der mind. Qualifikation Rettungssanitäter und ein Helfer mit der mind. Qualifikation Rettungsassistent/Notfallsanitäter, erfüllen wir somit das Rettungsdienstgesetz NRW (RettGNW).

Die Wache ist am Hauptbahnhof Rheda-Wiedenbrück in Rheda beheimatet.

Die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser

Sie ist einerseits Anlaufstelle für den Rettungsdienst und nimmt Patienten mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen auf und versorgen sie weiter. Andererseits ist die Notaufnahme/Rettungsstelle auch Anlaufstellen für Patienten die von einem anderen Arzt eingewiesen werden oder aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen ärztliche Hilfe benötigen.