Foto: A. Zelck / DRKS

Informationen zu Spendenbescheinigungen

Ansprechpartnerin


Janina Plum

Tel: 05241 9886 - 221
mitglieder(at)drk-guetersloh(dot)de

Kaiserstraße 38
33330 Gütersloh

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes und helfen dabei, wichtige soziale, ehrenamtliche und humanitäre Aufgaben möglich zu machen.

Wenn Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen möchten, benötigen Sie je nach Höhe der Zuwendung einen entsprechenden Nachweis. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Spendenbescheinigung.

Was ist eine Spendenbescheinigung?

Eine Spendenbescheinigung, offiziell Zuwendungsbestätigung genannt, bestätigt Ihre freiwillige Spende an eine steuerbegünstigte Organisation.
Sie dient gegenüber dem Finanzamt als Nachweis darüber, dass Sie eine Spende für gemeinnützige, mildtätige oder andere steuerbegünstigte Zwecke geleistet haben.
Auf der Bescheinigung finden sich unter anderem Angaben zur Höhe und zum Datum Ihrer Spende sowie zum Empfänger der Zuwendung.

Wann erhalte ich eine Spendenbescheinigung?

Wenn Sie an das Deutsche Rote Kreuz gespendet haben, kann Ihnen für Ihre Zuwendung eine entsprechende Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Bei mehreren Spenden innerhalb eines Kalenderjahres kann auch eine Sammelbescheinigung erstellt werden, in der die berücksichtigten Zuwendungen zusammengefasst sind.

Damit wir eine Spendenbescheinigung korrekt ausstellen können, benötigen wir in der Regel Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift.

Brauche ich für jede Spende eine Bescheinigung?

Nein. Für Einzelspenden bis 300 Euro gilt der vereinfachte Spendennachweis.
In diesen Fällen reicht dem Finanzamt in der Regel ein Zahlungsnachweis, zum Beispiel
 

  • ein Kontoauszug,
  • eine Buchungsbestätigung der Bank oder
  • ein Einzahlungsbeleg,


ergänzt um die erforderlichen Angaben des Spendenempfängers.
Bei einer Einzelspende über 300 Euro wird grundsätzlich eine offizielle Zuwendungsbestätigung benötigt.
Entscheidend ist dabei die Höhe der einzelnen Spende und nicht die Summe aller Spenden innerhalb eines Jahres.

Wie kann ich meine Spende steuerlich geltend machen?

Spenden an steuerbegünstigte Organisationen können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden.
Die Nachweise müssen üblicherweise nicht direkt mit der Steuererklärung eingereicht werden. Sie sollten diese jedoch aufbewahren, falls das Finanzamt sie später anfordert.
Grundsätzlich können Spenden bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich berücksichtigt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit eine Spende steuerlich anerkannt werden kann, muss sie freiwillig und ohne unmittelbare Gegenleistung erfolgen.
Der Empfänger der Spende muss außerdem berechtigt sein, Zuwendungsbestätigungen für steuerbegünstigte Zwecke auszustellen.
Zahlungen, für die Sie unmittelbar eine Ware oder Dienstleistung erhalten, gelten daher grundsätzlich nicht als Spende.

Sie benötigen eine Spendenbescheinigung?

Wenn Sie das Deutsche Rote Kreuz unterstützt haben und eine Zuwendungsbestätigung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen in die Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes!

Mitgliedsantrag

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Kontodaten

Ich ermächtige den DRK Kreisverband Gütersloh e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die Bedingungen meines Kreditinstitutes.


Zahlungsempfänger
DRK Kreisverband Gütersloh e.V.
Kaiserstr. 38, 33330 Gütersloh
Die Mandatsreferenz senden wir Ihnen zu.

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