(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen
Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik
Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität,
der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung
allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes
mitzuwirken.
(2) Der Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Gütersloh e. V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen
der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:
- Menschlichkeit
- Unparteilichkeit
- Neutralität
- Unabhängigkeit
- Freiwilligkeit
- Einheit
- Universalität.
Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und
Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Gütersloh e. V. sowie deren Mitglieder
verbindlich.
Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz
(IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie
den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil
der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
(3) Der Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Gütersloh e. V. ist Mitgliedsverband des Deutschen
Roten Kreuzes Landesverband Westfalen-Lippe e. V. Der Kreisverband Gütersloh ist die Gesamtheit
seiner Gliederungen (nachgeordneten Verbände, Organisationen, privatrechtlichen
Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Landkreises Gütersloh.
(4) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Westfalen-Lippe e. V. nimmt der
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Gütersloh e. V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer
Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen
Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung
im Gebiet des Kreisverbandes Gütersloh und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen
der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
21.11.2020
(5) Der Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Gütersloh e. V. ist ein anerkannter Verband der
Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung
bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu
beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen
hinzuwirken.
(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen
Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz
junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner
Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Kreisverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen
des Deutschen Roten Kreuzes im Kreisverband.