Ab dem 01.07.2022 können bei uns weiterhin PoC-Schnelltests durchgeführt werden. Im Rahmen der aktuell gültigen Coronatestverordnung bieten wir folgende Testmöglichkeiten an:
Asymptomatische Personen, die zu besonders vulnerablen Gruppen gehören und sich bis jetzt nicht haben impfen lassen können, dürfen sich weiterhin kostenfrei testen lassen. Dazu gehören des Weiteren:
- Kinder unter fünf Jahren
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
- Personen, die zum Testzeitpunkt an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Coronaimpfstoffen teilnehmen
- Personen, die sich freitesten lassen möchten
- Besucher, Patienten und Bewohner von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem Paragraph 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltskontakte von Infizierten
Diese Personen müssen sich wie gewohnt ausweisen und einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Ein Schnelltest mit einem Eigenanteil in Höhe von 3€ steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:
- Kontaktpersonen, die keine Symptome haben und sich testen lassen wollen (rote Corona-Warn-App)
- Personen, die in die Disco, ins Theater oder generell an Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen möchten
- Personen, die am Testtag Kontakt zu Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben – dazu gehören beispielsweise Leute ab 60 Jahren
Wer keiner der oben genannten Gruppen angehört, kann einen Schnelltest auf eigene Kosten durchführen lassen. Die Kosten liegen bei 12€ und können mit EC-Karte bezahlt werden.